AGB
Stand: 08.10.2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsbestandteile
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Brakmann & Karroumi GbR (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Entwicklung, Gestaltung, Bereitstellung und den Betrieb von Websites sowie damit verbundene Leistungen.
(2) Die Angebote des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die den Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit abschließen. Mit der Annahme eines Angebots bestätigt der Auftraggeber, Unternehmer in diesem Sinne zu sein.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
(4) Vertragsbestandteile sind in folgender Rangfolge: individuelle Vereinbarungen in Textform; Testphasenvereinbarung (sofern geschlossen) bzw. Fortführungsvereinbarung; Angebot; diese AGB. In Fragen des Datenschutzes geht der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) allen anderen Regelungen vor.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind bis zu dem im Angebot genannten Datum bindend (in der Regel 14 Tage). Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot innerhalb dieser Frist in Textform (per Unterschrift oder per E-Mail) annimmt und die Annahme dem Auftragnehmer zugeht.
(2) Der Auftragnehmer bestätigt die Annahme mit einer Auftragsbestätigung. Sie dient der Dokumentation des Vertragsschlusses und der Mitteilung der nächsten Schritte; für das Zustandekommen des Vertrags ist sie nicht erforderlich. Mit dem Vertragsschluss verpflichtet sich der Auftraggeber, die im Angebot vereinbarte Vergütung nach Maßgabe von § 5 und § 11 zu zahlen. Abweichende Preisvereinbarungen gelten nur, wenn sie gesondert in Textform (z. B. per E-Mail) festgehalten wurden.
(3) Regelfall ist der Direktkauf: Der Auftraggeber erwirbt die Website zu dem im Angebot genannten Preis (z. B. Paket WEB-BASIC oder WEB-PLUS); die Zahlung richtet sich nach § 5 Abs. 2. Der Preis umfasst außerdem Domain und Hosting für die ersten zwölf Monate ab Liveschaltung (zur Domain siehe § 8 Abs. 4); das Nähere hierzu sowie zur Fortführung nach Ablauf dieses Zeitraums regelt § 11.
(4) Nur wenn die Parteien dies im Einzelfall ausdrücklich in Textform vereinbaren (Testphasenvereinbarung), geht dem Kauf eine kostenlose, dreimonatige Testphase voraus (§ 11 Abs. 2); für sie gelten ergänzend § 5 Abs. 3, § 6 Abs. 2 und § 7 Abs. 3. Ein Anspruch auf eine Testphase besteht nicht.
§ 3 Leistungsumfang und Sonderwünsche
(1) Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der dort enthaltenen Leistungsbeschreibung. Sofern das Angebot nichts anderes bestimmt, umfasst das Paket WEB-BASIC eine einseitige Website (One-Pager) mit bis zu sechs inhaltlichen Abschnitten (z. B. Leistungen, Über uns, Galerie, Öffnungszeiten, Kontakt) und das Paket WEB-PLUS eine mehrseitige Website mit bis zu sechs Unterseiten. Kopfbereich, Navigation, Fußzeile sowie Impressum und Datenschutzerklärung werden dabei nicht mitgezählt.
(2) Der Auftragnehmer gestaltet und programmiert die Website nach dem Stand der Technik und den Vorgaben des Angebots; innerhalb dieser Vorgaben hat er Gestaltungsfreiheit. Im Preis enthalten sind das Einpflegen der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte (§ 4 Abs. 1) im vereinbarten Umfang sowie eine Abstimmungsrunde vor der Liveschaltung, in der der Auftraggeber seine Korrektur- und Änderungswünsche gesammelt mitteilt und der Auftragnehmer sie innerhalb des vereinbarten Aufbaus umsetzt.
(3) Alle darüber hinausgehenden Leistungen sind Sonderwünsche und nicht im Preis enthalten. Sonderwünsche sind insbesondere zusätzliche Abschnitte oder Unterseiten, neue oder geänderte Funktionen, Änderungen an Aufbau, Struktur oder Gestaltung nach Abschluss der Abstimmungsrunde, weitere Abstimmungsrunden, das Erstellen oder Überarbeiten von Texten und Bildern, soweit das Angebot es nicht vorsieht, sowie Änderungswünsche nach der Liveschaltung, die weder Mängel beseitigen noch zum Retainer gehören (§ 11 Abs. 6). Für jeden Sonderwunsch nennt der Auftragnehmer vorab in Textform einen Festpreis und setzt ihn erst um, wenn der Auftraggeber diesem Preis in Textform (z. B. per E-Mail oder Nachricht im Kundenbereich) zugestimmt hat; ohne Zustimmung bleibt es beim vereinbarten Leistungsumfang. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird ein Sonderwunsch nach seiner Umsetzung in Rechnung gestellt; die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Inhalte, die der Auftraggeber selbst über das Admin-Panel ändert, sind keine Sonderwünsche.
(4) Der Auftragnehmer schuldet die Website, nicht einen wirtschaftlichen Erfolg (z. B. Suchmaschinenplatzierung, Reichweite, Anfragen oder Umsatz).
(5) Der Auftragnehmer erbringt keine Rechtsberatung. Stellt er Muster oder Textbausteine bereit (z. B. für Impressum, Datenschutzerklärung oder Hinweise zu Cookies), handelt es sich um unverbindliche Vorlagen ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit im Einzelfall. Für die rechtliche Zulässigkeit der Website und ihrer Inhalte (u. a. Impressum, Datenschutz, Urheber-, Marken-, Wettbewerbs-, Preisangaben- und Lebensmittelrecht) ist der Auftraggeber als Betreiber selbst verantwortlich; er sollte die Vorlagen bei Bedarf rechtlich prüfen lassen. Erkennt der Auftragnehmer bei der Umsetzung offensichtliche Rechtsverstöße, weist er den Auftraggeber darauf hin; eine Prüfpflicht besteht nicht.
§ 4 Mitwirkungspflichten und Inhalte des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt die für die Erstellung der Website benötigten Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Preise, Speisekarten u. Ä.) fristgerecht und in geeigneter Form zur Verfügung, soweit im Angebot nicht anders vereinbart. Verzögerungen, die durch verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, verlängern die vereinbarten Fristen entsprechend.
(2) Der Auftraggeber stellt die für Impressum und Datenschutzerklärung erforderlichen Angaben vollständig und richtig zur Verfügung und teilt Änderungen unverzüglich mit.
(3) Der Auftraggeber versichert, zur Nutzung und Veröffentlichung aller von ihm bereitgestellten, im Kundenbereich hochgeladenen oder im Admin-Panel eingepflegten Inhalte berechtigt zu sein und dass diese keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Namens-, Persönlichkeits- und Datenschutzrechte) verletzen und nicht gegen Gesetze verstoßen. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
(4) Der Auftraggeber prüft Entwürfe, Testversionen und Freigaben zeitnah und teilt Änderungswünsche und Mängel unverzüglich in Textform mit.
(5) Zugangsdaten zum Admin-Panel und der persönliche Zugangscode zum Kundenbereich sind geheim zu halten; Verlust oder Missbrauch ist dem Auftragnehmer unverzüglich zu melden. Der Auftraggeber trägt die Folgen einer Nutzung seiner Zugangsdaten durch Dritte, soweit er sie zu vertreten hat. Zum Schutz vor unbefugtem Zugriff kann der Zugang zu passwortgeschützten Bereichen der Website, zum Kundenbereich und zum Admin-Panel nach mehreren (derzeit drei) fehlgeschlagenen Anmeldeversuchen automatisch gesperrt werden; der Auftraggeber kann die Entsperrung beim Auftragnehmer anfordern.
(6) Der Auftraggeber benennt eine E-Mail-Adresse für Mitteilungen des Auftragnehmers (insbesondere die Fristhinweise nach § 11 und, falls eine Testphase vereinbart ist, nach der Testphasenvereinbarung) und hält sie aktuell. Mitteilungen an diese Adresse gelten als zugegangen, sobald unter gewöhnlichen Umständen mit ihrem Abruf zu rechnen ist.
(7) Für die Projektabwicklung stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen passwortgeschützten Kundenbereich bereit. Dort kann der Auftraggeber insbesondere den Projektstand einsehen, Dokumente abrufen, Dateien hochladen, Nachrichten senden, Aufgaben abhaken, auf Fristen reagieren und die Website freigeben (§ 6 Abs. 1). Erklärungen und Handlungen, die über den Kundenbereich unter Verwendung des Zugangscodes des Auftraggebers erfolgen, muss der Auftraggeber gegen sich gelten lassen, es sei denn, er hat den Verlust oder Missbrauch des Zugangscodes zuvor angezeigt oder die Nutzung durch einen Dritten nicht zu vertreten. Der Kundenbereich ersetzt keine Datensicherung: Dort bereitgestellte Dokumente und hochgeladene Dateien werden nach Abschluss des Projekts bzw. mit Ende der Zusammenarbeit gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen; der Auftraggeber bewahrt benötigte Unterlagen und eigene Dateien selbst auf (§ 8 Abs. 7). Der Auftragnehmer kann den Kundenbereich weiterentwickeln und einzelne Funktionen anpassen, sofern die Projektabwicklung dadurch nicht wesentlich erschwert wird.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise sind Nettopreise. Der Auftragnehmer erhebt derzeit aufgrund von § 19 UStG keine Umsatzsteuer und weist sie nicht aus. Entfällt die Anwendbarkeit des § 19 UStG während der Vertragslaufzeit, erhöhen sich die Preise für ab diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen um die dann gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer.
(2) Beim Direktkauf (Regelfall, § 2 Abs. 3) ist die Vergütung in voller Höhe im Voraus zu zahlen (Vorauszahlung), sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Die Vorauszahlung ist sachlich begründet, weil der Auftragnehmer unmittelbar nach Vertragsschluss und ohne den Zahlungseingang abzuwarten mit der Umsetzung beginnt und dabei Leistungen Dritter auf eigene Kosten in Anspruch nimmt (insbesondere Domain-Registrierung und Hosting); der Auftraggeber erhält im Gegenzug eine Zahlungsfrist von 14 Tagen und behält seine Mängelrechte nach § 6. Der Auftragnehmer stellt die Rechnung mit oder nach der Auftragsbestätigung; die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Vereinbarte Fristen laufen ab Vertragsschluss, frühestens jedoch ab Eingang der nach § 4 benötigten Inhalte. Auf Wunsch des Auftraggebers kann im Einzelfall eine abweichende Zahlungsvereinbarung (z. B. Teilzahlung) in Textform getroffen werden.
(3) Ist ausnahmsweise eine Testphase vereinbart (§ 2 Abs. 4), wird die Vergütung abweichend von Absatz 2 erst mit dem Übergang in den Kauf gemäß Testphasenvereinbarung fällig. Der Auftragnehmer stellt die Rechnung nach dem Übergang; sie ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(4) Zahlungen erfolgen per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Geschäftskonto des Auftragnehmers. Eine Zahlung per Lastschrift ist nur möglich, wenn die Parteien sie gesondert in Textform vereinbaren; die Einzelheiten (insbesondere Mandat und Vorabinformation) regelt dann diese Vereinbarung.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) und die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen sowie die Arbeiten bis zum Zahlungseingang auszusetzen. Zahlt der Auftraggeber die fällige Vergütung nicht innerhalb der Zahlungsfrist (in der Regel 14 Tage ab Rechnungsdatum), darf der Auftragnehmer die Website – auch nach der Liveschaltung – bis zum Zahlungseingang offline nehmen bzw. den Zugang sperren. Die Sperrung erfolgt frühestens drei Werktage nach einer Zahlungserinnerung in Textform, die auf die Sperrung hinweist. Nach Zahlungseingang schaltet der Auftragnehmer die Website unverzüglich wieder frei. Die Zahlungspflicht des Auftraggebers bleibt unberührt; Zeiten einer berechtigten Sperrung zählen nicht zur Verfügbarkeit (§ 8 Abs. 5), und für Nachteile aus der berechtigten Sperrung haftet der Auftragnehmer nicht.
(6) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 6 Abnahme, Mängelrechte und Rücktritt bei Vertragsverletzung
(1) Der Auftragnehmer fordert den Auftraggeber nach Fertigstellung der Website in Textform zur Abnahme (Freigabe zur Liveschaltung) auf. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber sie nicht innerhalb von 12 Tagen nach der Aufforderung unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert; hierauf weist der Auftragnehmer in der Aufforderung hin. Gibt der Auftraggeber die Website zur Liveschaltung frei, gilt dies ebenfalls als Abnahme. Die Freigabe kann auch im Kundenbereich erklärt werden, indem der Auftraggeber die dort angezeigte Freigabe-Erklärung bestätigt; der Auftragnehmer speichert Zeitpunkt und Inhalt der Erklärung als Nachweis und bestätigt die Freigabe in Textform an die nach § 4 Abs. 6 benannte E-Mail-Adresse. Eine im Kundenbereich angezeigte Frist (Countdown) dient nur der Information und ersetzt nicht die Aufforderung nach Satz 1. Teilt der Auftraggeber über den Kundenbereich lediglich mit, noch Änderungswünsche zu haben, liegt darin nur dann eine Verweigerung der Abnahme, wenn er dabei mindestens einen Mangel benennt.
(2) Ist ausnahmsweise eine Testphase vereinbart, dient sie der Erprobung. Mit dem Übergang in den Kauf gilt die Website als abgenommen, sofern der Auftraggeber nicht zuvor einen wesentlichen Mangel in Textform gerügt hat, der noch nicht behoben ist. In diesem Fall verlängert sich die Testphase, bis der Auftragnehmer die Behebung mitgeteilt hat und weitere 14 Tage vergangen sind. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(3) Bei Mängeln hat der Auftraggeber zunächst Anspruch auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung nach Wahl des Auftragnehmers). Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehl oder verweigert der Auftragnehmer sie ernsthaft und endgültig, kann der Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder zurücktreten; Schadensersatzansprüche bestehen nach Maßgabe von § 10. Mängel sind möglichst genau in Textform zu beschreiben (betroffene Seite, Gerät/Browser, Schilderung). Kein Mangel sind Abweichungen, die auf Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte (z. B. über das Admin-Panel), auf eingebundenen Diensten Dritter (z. B. Calendly, Google) oder auf Änderungen an Browsern und Endgeräten nach der Abnahme beruhen.
(4) Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, Arglist, Übernahme einer Garantie, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und in den Fällen des § 10 Abs. 1.
(5) Verletzt der Auftragnehmer wesentliche Vertragspflichten – insbesondere durch erhebliche Überschreitung des vereinbarten Zeitrahmens oder durch eine Leistung, die erheblich vom vereinbarten Leistungsumfang abweicht –, kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Verstreicht diese Frist erfolglos, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Bereits vollständig erbrachte, mangelfreie Teilleistungen werden dabei angemessen berücksichtigt; im Übrigen sind bereits gezahlte Beträge zurückzuerstatten. Weitergehende gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund, bleiben unberührt.
§ 7 Nutzungsrechte
(1) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber an dem für ihn erstellten Quellcode und dem individuellen Design der Website ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht, die Website für den eigenen Geschäftsbetrieb zu nutzen, zu vervielfältigen und für eigene Zwecke zu bearbeiten. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit Zustimmung des Auftragnehmers zulässig; ausgenommen sind Dienstleister, die die Website ausschließlich für den Auftraggeber betreuen, und ein Rechtsnachfolger des Geschäftsbetriebs.
(2) Standardkomponenten, Bibliotheken, das Admin-Panel und sonstiges wiederverwendbares Know-how des Auftragnehmers (Basissystem) verbleiben beim Auftragnehmer und dürfen von ihm für andere Projekte verwendet werden; der Auftraggeber erhält daran das Nutzungsrecht nach Absatz 1 im Rahmen seiner Website. Das für den Auftraggeber erstellte individuelle Design (Layout und Gestaltung) verwendet der Auftragnehmer nicht in identischer Form für andere Kunden.
(3) Bis zur vollständigen Zahlung, während einer vereinbarten Testphase und bei einer Beendigung des Vertrags während der Testphase verbleiben sämtliche Rechte am Quellcode und am Design beim Auftragnehmer; der Auftraggeber darf die Website dann nur zu Testzwecken nutzen. Logos, Marken, Fotos und Texte des Auftraggebers bleiben sein Eigentum; der Auftragnehmer darf sie nur zur Vertragserfüllung verwenden.
(4) Von Dritten lizenzierte Bestandteile (z. B. Schriftarten, Stockbilder) unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen der Anbieter.
(5) Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber nur mit dessen gesonderter Einwilligung in Textform als Referenz nennen oder die Website als Referenzprojekt darstellen; dasselbe gilt für einen Herstellerhinweis in der Fußzeile der Website.
§ 8 Hosting, Infrastruktur, Verfügbarkeit und Domain
(1) Die vom Auftragnehmer erstellte Website wird dauerhaft über die technische Infrastruktur des Auftragnehmers (Cloudflare-Konto der Brakmann & Karroumi GbR, bestehend aus Cloudflare Workers, KV-Storage und R2-Objektspeicher) bereitgestellt und betrieben. Dies ist das Standardmodell der Zusammenarbeit; eine Übergabe an eine eigene Hosting-Infrastruktur des Auftraggebers erfolgt nur auf dessen ausdrücklichen Wunsch und gegen gesonderte Vereinbarung (Absatz 8). Der Auftragnehmer darf die eingesetzte Infrastruktur und ihre Anbieter wechseln, sofern Funktionsumfang und Datenschutzniveau gleichwertig bleiben; die Regelungen des AVV zu Unterauftragsverarbeitern bleiben unberührt.
(2) Domain-Registrierung und Hosting sind für die ersten zwölf Monate ab Liveschaltung im vereinbarten Preis enthalten. Ab dem 13. Monat sind Domain-Verlängerung (sofern die Domain über den Auftragnehmer läuft) und Hosting Bestandteil des Retainers (§ 11). Ist ausnahmsweise eine Testphase vereinbart, trägt der Auftraggeber während dieser lediglich die Domain-Registrierungskosten; sie werden bei Übergang in den Kauf auf den Preis angerechnet (siehe Testphasenvereinbarung).
(3) Der Auftraggeber erhält keinen eigenständigen administrativen Zugriff auf das zugrunde liegende Cloudflare-Konto; die Verwaltung der Inhalte erfolgt über das im Leistungsumfang enthaltene Admin-Panel. Das Nutzungsrecht am Quellcode gemäß § 7 bleibt hiervon unberührt.
(4) Für die Domain gibt es zwei Möglichkeiten, die die Parteien vor Vertragsschluss mündlich oder schriftlich abstimmen; fehlt eine Abstimmung, gilt Möglichkeit (a). (a) Domain über den Auftragnehmer: Der Auftragnehmer registriert die Domain im Namen des Auftraggebers; der Auftraggeber ist Domaininhaber. Die Kosten sind im ersten Jahr im Preis und danach im Retainer enthalten. Der Auftragnehmer verwaltet die Domain im Rahmen des Vertrags (Registrierung, Verlängerung, technische Anbindung). (b) Domain durch den Auftraggeber: Der Auftraggeber erwirbt die Domain selbst bei einem Anbieter seiner Wahl und trägt die Domainkosten unmittelbar. Er ermöglicht dem Auftragnehmer die technische Anbindung (insbesondere die Änderung der DNS-Einstellungen bzw. Nameserver) und verlängert die Domain rechtzeitig selbst. Eine Erstattung oder Minderung des Preises bzw. des Retainers wegen der entfallenden Domainkosten erfolgt nur, wenn das Angebot oder die Fortführungsvereinbarung dies ausdrücklich vorsieht; für Ausfälle der Website, die auf einer nicht rechtzeitig verlängerten oder vom Auftraggeber geänderten Domain beruhen, haftet der Auftragnehmer im Rahmen von § 10 nur, soweit er sie zu vertreten hat. In beiden Fällen versichert der Auftraggeber, dass der gewählte Domainname keine Rechte Dritter verletzt; der Auftragnehmer führt keine Namens- oder Markenrecherche durch. Bei Beendigung des Vertrags unterstützt der Auftragnehmer auf Wunsch den Wechsel der Domain zu einem anderen Anbieter (Herausgabe des Autorisierungscodes). Der Auftraggeber kann die Domain auf eigene Kosten behalten oder ihre Kündigung verlangen.
(5) Der Auftragnehmer stellt die Website im Rahmen der Verfügbarkeit der eingesetzten Infrastruktur bereit und bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit. Geschuldet ist eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel. Nicht angerechnet werden Zeiten, in denen die Website nicht erreichbar ist wegen (a) geplanter Wartungsarbeiten, die der Auftragnehmer nach Möglichkeit vorab ankündigt und außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchführt, (b) höherer Gewalt oder Ausfällen und Störungen im Verantwortungsbereich von Dritten, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat – insbesondere Betreiber von Infrastruktur und Netzen (auch der Infrastrukturanbieter Cloudflare), Domain-Registries und -Registrare, DNS-Dienste, Stromversorgung sowie Angriffe Dritter (z. B. DDoS), soweit sie trotz angemessener Schutzmaßnahmen eintreten –, (c) Handlungen und Inhalten des Auftraggebers oder (d) einer berechtigten Sperrung nach § 5 Abs. 5 oder § 13 Abs. 3.
(6) Störungen meldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer in Textform. Der Auftragnehmer bearbeitet Störungen in seinem Einflussbereich an Werktagen zu den üblichen Geschäftszeiten unverzüglich und informiert den Auftraggeber über den Stand. Ein Bereitschaftsdienst außerhalb dieser Zeiten ist nicht geschuldet.
(7) Die Speicherung erfolgt auf der redundanten Infrastruktur des Infrastrukturanbieters. Eine darüber hinausgehende Datensicherung (Backup) ist nur geschuldet, soweit sie im Angebot ausdrücklich vereinbart ist. Der Auftraggeber bewahrt von allen Inhalten, die er dem Auftragnehmer übergibt oder im Admin-Panel einpflegt (Texte, Bilder, Logos), eigene Kopien auf.
(8) Nach vollständiger Zahlung gibt der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers den Quellcode gemäß § 7 sowie die vom Auftraggeber eingepflegten Inhalte in einem gängigen Format für eine eigenständige Hosting-Lösung heraus; ein damit verbundener Aufwand kann nach vorheriger Mitteilung gesondert berechnet werden. Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Website nicht mehr über die Infrastruktur des Auftragnehmers betrieben wird, entfällt seine Verantwortung für Betrieb und Verfügbarkeit.
§ 9 Datenverarbeitung und Datenschutz
(1) Da der Auftragnehmer im Rahmen des Hostings personenbezogene Daten Dritter (insbesondere Websitebesucher und Kunden des Auftraggebers) im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, ist der Auftraggeber Verantwortlicher und der Auftragnehmer Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 7 und Nr. 8 DSGVO. Die Einzelheiten der Verarbeitung – insbesondere Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten, die Kategorien betroffener Personen sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen – regelt der gesondert abzuschließende Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Der Auftraggeber verpflichtet sich, den AVV vor der Liveschaltung der Website – bei vereinbarter Testphase also vor deren Beginn – zu unterzeichnen; ohne unterzeichneten AVV erfolgt keine Liveschaltung.
(2) Personenbezogene Daten des Auftraggebers und seiner Ansprechpartner (insbesondere Name, Firma, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Vertrags-, Rechnungs- und Zahlungsdaten sowie die Kommunikation mit dem Auftragnehmer) verarbeitet der Auftragnehmer als Verantwortlicher zur Durchführung und Abrechnung des Vertrags, zur Kundenkommunikation und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO) sowie, soweit erforderlich, zur Wahrung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, z. B. Kundenverwaltung und Rechtsverteidigung). Die Daten werden in den vom Auftragnehmer eingesetzten Systemen (u. a. Kundenverwaltung, E-Mail, Buchhaltung, Bank) gespeichert und nur an Dienstleister weitergegeben, die für die Vertragsdurchführung erforderlich sind (z. B. Domain-Registrare, Bank bzw. Zahlungsdienstleister, Steuerberater, Infrastrukturanbieter). Sie werden für die Dauer der Vertragsbeziehung und danach nur so lange gespeichert, wie gesetzliche Aufbewahrungsfristen es verlangen. Die Rechte des Auftraggebers (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit, Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde) und die weiteren Informationen nach Art. 13 DSGVO stehen in der Datenschutzerklärung auf der Website des Auftragnehmers.
(3) Bindet die Website auf Wunsch des Auftraggebers Dienste Dritter ein (z. B. Calendly, Google Maps, Chatbots, Analyse-Tools), ist der Auftraggeber als Betreiber der Website für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit verantwortlich (insbesondere Einwilligung, Datenschutzhinweise und Verträge mit dem Anbieter). Sofern nichts anderes vereinbart ist, schließt der Auftraggeber die erforderlichen Verträge mit dem Drittanbieter selbst (z. B. ein eigenes Calendly-Konto; Gebühren für kostenpflichtige Tarife trägt der Auftraggeber); der Auftragnehmer unterstützt bei der technischen Einbindung. Erfordert ein eingebundener Dienst eine Einwilligung, richtet der Auftragnehmer einen Einwilligungs-Banner ein, der den Dienst erst nach Einwilligung lädt; die rechtliche Beurteilung im Einzelfall bleibt Sache des Auftraggebers (§ 3 Abs. 5). Änderungen oder die Einstellung eines Dienstes durch den Drittanbieter gehen nicht zulasten des Auftragnehmers; erforderliche Anpassungen der Einbindung sind Sonderwünsche nach § 3 Abs. 3.
§ 10 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit (auch seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen), bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten – das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer bei leichter Fahrlässigkeit nur bis zu dem Aufwand, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Sicherung der Daten durch den Auftraggeber (§ 8 Abs. 7) für deren Wiederherstellung entstanden wäre.
(4) Der Auftragnehmer setzt für den Betrieb der Website Infrastruktur von Drittanbietern ein (insbesondere Cloudflare), auf deren Verfügbarkeit er keinen Einfluss hat. Für Ausfälle, Störungen oder Datenverluste im Verantwortungsbereich solcher Drittanbieter schuldet der Auftragnehmer nur die in § 8 Abs. 5 beschriebene Verfügbarkeit; er haftet dafür nicht, wenn und soweit er die Störung nicht selbst zu vertreten hat. Selbst zu vertreten hat er insbesondere Fehler bei der Auswahl, Konfiguration und Überwachung der Infrastruktur sowie unterlassene zumutbare Maßnahmen zur Störungsbeseitigung. Die Absätze 1 bis 3 bleiben unberührt.
(5) Für Inhalte, die der Auftraggeber selbst bereitstellt oder über das Admin-Panel einpflegt, ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich (siehe auch § 4 Abs. 3 und § 13).
(6) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1.
§ 11 Retainerfreies erstes Jahr, Testphase (Ausnahme) und Fortführung ab dem zweiten Jahr
(1) Der im Angebot vereinbarte Preis (z. B. Paket WEB-BASIC oder WEB-PLUS) deckt neben der Website-Entwicklung auch die Registrierung der Domain (sofern sie über den Auftragnehmer läuft, § 8 Abs. 4) sowie das Hosting für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab Liveschaltung der Website ab. Für dieses erste Jahr ab Liveschaltung fällt kein Retainer an.
(2) Ausnahmsweise und nur, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich vereinbart ist (§ 2 Abs. 4), geht dem Kauf eine kostenlose, dreimonatige Testphase voraus, in der für den Auftraggeber ausschließlich Domainkosten anfallen. Nach Ablauf der Testphase entscheidet der Auftraggeber gemäß der gesondert abzuschließenden Testphasenvereinbarung, ob die Website gekündigt oder zum im Angebot vereinbarten Preis übernommen wird. Die Testphase ist Teil des Zeitraums von zwölf Monaten nach Absatz 1 und verlängert ihn nicht.
(3) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber spätestens vier Wochen vor Ablauf dieser zwölf Monate in Textform (z. B. per E-Mail) über die anschließenden Optionen: (a) Beibehaltung der bestehenden Website gegen den laufenden Retainer gemäß Absatz 5, (b) Neuerstellung bzw. Aufbereitung der Website gegen eine gesondert zu vereinbarende einmalige Vergütung, (c) Verlängerung der Zusammenarbeit mit Weiterentwicklung der Website: laufender Retainer gemäß Absatz 5 zuzüglich der zusätzlich vereinbarten Änderungen oder Erweiterungen (z. B. neue Seiten oder Funktionen), die nach Absatz 6 Satz 2 gesondert vergütet werden, oder (d) Beendigung der Zusammenarbeit. Die Information nennt die Höhe des Retainers, die Frist zur Rückmeldung und die Folge einer ausbleibenden Rückmeldung (Absatz 4). Die Einzelheiten der jeweils gewählten Option regelt die gesondert abzuschließende Fortführungsvereinbarung.
(4) Trifft der Auftraggeber innerhalb der in der Information genannten Frist, die mindestens vier Wochen beträgt und nicht vor Ablauf der zwölf Monate endet, keine Auswahl, wird die Website automatisch beibehalten (Option a) und der in der Information genannte Retainer wird ab dem auf den Ablauf der zwölf Monate folgenden Tag fällig. Dies gilt nur, wenn der Auftraggeber zuvor ordnungsgemäß gemäß Absatz 3 informiert wurde; unterbleibt die Information oder erfolgt sie verspätet, beginnt der Retainer frühestens vier Wochen nach Zugang der Information. Ohne Wahl des Zahlungsmodells gilt die monatliche Zahlung.
(5) Wird der Retainer gemäß den vorstehenden Absätzen aktiv, kann er wahlweise monatlich oder jährlich im Voraus vergütet werden. Die Höhe ergibt sich aus dem Angebot. Bei monatlicher Zahlung beträgt die Mindestvertragslaufzeit drei Monate ab Beginn, bei jährlicher Zahlung zwölf Monate ab Beginn. Nach Ablauf der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Retainer automatisch um jeweils eine weitere Vertragsperiode (Monat bzw. Jahr), sofern er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragsperiode in Textform gekündigt wird, sofern im jeweiligen Vertrag nicht anders vereinbart. Für die Zahlung gilt § 5 Abs. 4.
(6) Der Retainer umfasst die jährliche Domain-Verlängerung (sofern die Domain über den Auftragnehmer läuft, § 8 Abs. 4), das Hosting sowie die Wartung der Website (Betrieb, Sicherheits- und Kompatibilitätsupdates, Fehlerbehebung). Nicht enthalten sind inhaltliche Änderungen, neue Seiten oder Funktionen und Neugestaltungen; sie sind Sonderwünsche und werden nach § 3 Abs. 3 gesondert vergütet. Kleinere inhaltliche Änderungen kann der Auftraggeber selbst über das Admin-Panel vornehmen.
(7) Der Auftragnehmer kann den Retainer anpassen, soweit sich die zugrunde liegenden Kosten (insbesondere für Domain, Hosting/Infrastruktur und Wartungsaufwand) erhöht haben, höchstens einmal je Kalenderjahr. Die Anpassung wird mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt; der Auftraggeber kann den Retainer bis zum Wirksamwerden der Anpassung außerordentlich zu diesem Zeitpunkt kündigen.
(8) Endet die Zusammenarbeit (Option d oder Kündigung des Retainers), nimmt der Auftragnehmer die Website zum Vertragsende vom Netz. Die Löschung der Daten richtet sich nach dem AVV, die Herausgabe nach § 8 Abs. 8 und der Wechsel der Domain nach § 8 Abs. 4.
§ 12 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, auch über das Vertragsende hinaus. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich gefordert ist oder die gegenüber zur Verschwiegenheit verpflichteten Beratern (z. B. Steuerberater, Rechtsanwälte) offengelegt werden. Die Nennung als Referenz richtet sich nach § 7 Abs. 5.
§ 13 Rechtswidrige Inhalte, Meldeverfahren und Sperrung
(1) Der Auftraggeber darf über die Website und das Admin-Panel keine rechtswidrigen Inhalte veröffentlichen oder speichern. Dazu zählen insbesondere strafbare, jugendgefährdende, beleidigende, diskriminierende oder volksverhetzende Inhalte, Inhalte, die Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte Dritter verletzen, sowie irreführende oder wettbewerbswidrige Werbung.
(2) Jedermann kann dem Auftragnehmer mutmaßlich rechtswidrige Inhalte auf elektronischem Weg über die im Impressum der jeweiligen Website und des Auftragnehmers genannte Kontaktmöglichkeit melden. Die Meldung soll die genaue Adresse (URL) des Inhalts, eine Begründung, warum der Inhalt rechtswidrig sein soll, sowie Namen und E-Mail-Adresse der meldenden Person enthalten. Der Auftragnehmer prüft Meldungen unverzüglich, sorgfältig und objektiv. Die Prüfung erfolgt manuell durch die Gesellschafter des Auftragnehmers; automatisierte Verfahren zur Inhaltsmoderation setzt er nicht ein.
(3) Erlangt der Auftragnehmer Kenntnis davon, dass über das Admin-Panel eingepflegte Inhalte rechtswidrig sind oder rechtswidrig zu sein scheinen, ist er berechtigt, diese Inhalte auch ohne vorherige Ankündigung zu entfernen oder den Zugriff auf die betroffene Website vorübergehend zu sperren. Er informiert den Auftraggeber hierüber unverzüglich und unter Angabe der Gründe. Der Auftraggeber kann innerhalb von 14 Tagen in Textform Stellung nehmen; der Auftragnehmer prüft die Maßnahme daraufhin erneut und hebt sie auf, wenn sie nicht gerechtfertigt ist. Gerichtlicher Rechtsschutz bleibt unberührt.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB und des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Duisburg. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.